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Unser Hinweisgeber_innensystem

Unser Hinweisgeberinnensystem ermöglicht das Melden von Fehlverhalten, insbesondere in Bezug auf den Verhaltenskodex, wie zum Beispiel Bestechung und Korruption, Verstöße gegen das Kartellrecht und Verletzungen der Unternehmenssicherheit, beispielsweise durch Diebstahl, Sachbeschädigung oder Drohungen. Das Hinweisgeber_innensystem ist ein Frühwarnsystem, das Risiken reduzieren soll. Dieser Service ist ein wichtiges Instrument, um höchste ethische Standards zu gewährleisten und das Vertrauen unserer Kund_innen und der Öffentlichkeit zu wahren.

Es stehen zwei Meldekanäle zur Verfügung: einer zur Meldung von Compliance-bezogenen Vorfällen und ein weiterer zur Meldung von Vorfällen in Bezug auf die Unternehmenssicherheit.

– Um ein Fehlverhalten zu melden, insbesondere in Bezug auf den Verhaltenskodex, wie zum Beispiel Bestechung und Korruption oder Verstöße gegen das Kartellrecht, wählen Sie bitte den Link „Compliance-Vorfälle“ für die jeweilige Region.

– Zur Meldung von Verletzungen der Unternehmenssicherheit, wie zum Beispiel Diebstahl, Sachbeschädigung oder Bedrohungen, wählen Sie bitte den Link „Sicherheitsvorfälle“ für die jeweilige Region.

FÜR HINWEISE VON MITARBEITER_INNEN DEUTSCHER HOLZINGERURBAT GESELLSCHAFTEN SOWIE FÜR VORFÄLLE, DIE SICH AUF DIE MITARBEITER_INNEN DEUTSCHER HOLZINGERURBAT GESELLSCHAFTEN BEZIEHEN, IST ES GEGENWÄRTIG NICHT GESTATTET, HINWEISE ÜBER DAS HINWEISGEBER_INNENSYSTEM ZU MELDEN. UM HINWEISE ZU MELDEN, KÖNNEN SICH HINWEISGEBER_INNEN IN DIESEN FÄLLEN BIS AUF WEITERES TELEFONISCH ODER PER E-MAIL AN ZUSTÄNDIGE COMPLIANCE BEAUFTRAGTE WENDEN.